Jetzt bilden wir auch Sportpiloten aus!

 

Allgemeine Voraussetzungen nach § 42 LuftPersV

  • ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2
  • eine beidseitige Fotokopie des Personalausweises
  • ein polizeiliches Führungszeugnis
  • einen Nachweis über die Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • zwei Paßbilder

 

Die theoretische Ausbildung umfasst 80 Unterrichtsstunden.

Der Unterricht wird in den Räumen der Fahrschule Rahlstedt gehalten.

 

Die Theorieausbildung beinhaltet 8 Fächer:

Luftrecht - Navigation - Verhalten in besonderen Fällen - Meteorologie - Funk - Technik - Pyrotechnik und menschliches Leistungsvermögen

Die Theorieausbildung wird mit einer theoretischen Prüfung abgeschlossen.

 

Die praktsiche Ausbildung erfolgt nach Wunsch in Hartenholm, Uetersen, Rendsburg, Flensburg oder Büsum ...

 

30 Pflichtflugstunden sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben:

  • Anflug verschiedener Flugplätze, davon 5 Alleinflüge
  • 150 - 200 Landungen
  • Fünf Überlandflüge mit Fluglehrer, davon zwei über 200 Kilometer

 

Die praktische Prüfung besteht aus folgenden Prüfungsteilen:

Flugvorbereitung, Flugdurchführung und Notlandeprüfung.

 

Bei Interesse bietet die Fahrschule Rahlstedt Schnupperflüge zum

kennen lernen an, auch für diejenigen, die keinen Pilotenschein machen wollen!

 

Nähere Informationen

Montag & Mittwoch ab 16:00 Uhr
Brockdorffstr. 3
22149 Hamburg